Ohne Trauzeugen
Trauzeugen sind früher Pflicht gewesen, sie sind Zeugen für die Eheschließung und mussten diese bei Bedarf zum Beispiel vor Gericht bezeugen und sollen, sollte die Liebesbeziehung nicht mehr reibungslos funktionieren, zwischen den Ehepartnern vermitteln.
Beim Standesamt und in der evangelischen Kirche sind Trauzeugen seit 1998 eine freiwillige Option des Brautpaares. Wer also in trauter Zweisamkeit heiraten möchte, kann sich diesen Wunsch erfüllen.
Wenn das Brautpaar in der katholischen Kirche heiraten möchte, ist es Pflicht, dass zwei Trauzeugen benannt werden. Werden keine benannt, wird die Hochzeitszeremonie abgebrochen oder kommt erst gar nicht zustande.
In vielen Ländern, wie zum Beispiel in Österreich und der Schweiz, darf ein Brautpaar jedoch nicht auf Trauzeugen verzichten.
Trauzeugen übernehmen heutzutage verschiedene Aufgaben bei der Organisation der Hochzeit. Das Aufgabenfeld reicht beispielsweise im Vorfeld der Hochzeit zum Organisieren eines Jungesellen- und Junggesellinnenabschieds bis zum Organisieren verschiedener Hochzeitsspiele und Vorbereiten einer Rede hin. Auch während der Trauung und auf der Feier danach übernehmen Trauzeugen wichtige Aufgaben.





