Kirchliche Trauung
Nach römisch-katholischem Verständnis stellt die kirchliche Trauung die Begründung des Ehebundes dar und wird bei den meisten Paaren auch größer gefeiert, als die eigentliche staatliche standesamtliche Trauung. Obwohl sie freiwillig ist, und staatlich nicht vorgeschrieben, nehmen viele Paare diese Art der Trauung auch noch vor, da erst die kirchliche Trauung vielen das Gefühl gibt "richtig" verheiratet zu sein.
Vorraussetzung für die kirchliche Hochzeit ist aber immer, dass eine standesamtliche Trauung vorangegangen ist. Im Gegensatz zu Deutschland kann in Ländern wie Großbritannien, Irland, Spanien und Italien die kirchliche Trauung auch rechtlich gelten.
Je nach zugehöriger Konfession des Brautpaares kann es sich evangelisch oder katholisch trauen lassen. Es gibt aber auch den Mittelweg der ökunemischen Trauung. Um einen gewünschten Termin mit der Kirche der Wahl und einen gewissen Ablauf festzulegen sollte sich mit dem Pfarrer der Gemeinde abgesprochen werden. Frühzeitige Planung ist hierbei das A und O, da gewisse Termine zu bestimmten Jahreszeiten sehr begehrt sind.
Den festlichen Rahmen der Feier prägt zum großen Teil das Zeremoniell der Kirche. Trotzdem kann das Paar, unter Absprache mit dem Pfarrer auch seine eigenen Wünsche und Vorstellungen zum Ablauf der Feier mit einbringen.
Die Trauung findet in der Regel immer in einer Kirche statt, es ist aber auch möglich, sie im Freien oder an anderen Plätzen zu veranstalten, wenn man bestimmte Genehmigungen erhält. Außerdem ist auch nicht vorgeschrieben, dass die Trauung unbedingt in der Kirche der Heimatgemeinde vollzogen werden muss.





