Homosexuelle Hochzeit
Eine erfreuliche Nachricht gab es am 01.August 2001. Seit diesem Zeitpunkt dürfen homosexuelle Menschen in Deutschland beim Standesamt eingetragen werden und damit eine Lebenspartnerschaft eingehen.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz erlaubt gleichgeschlechtlichen Partnern die Hochzeit und damit die gesetzlich anerkannte Gemeinschaft.
Gleichgeschlechtliche Ehen sind nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern erlaubt: Dänemark, Norwegen, Schweden, Island, Frankreich, Großbritannien etc.
Trotz Einführung der homosexuellen Ehe ist die Gleichberechtigung noch nicht vollzogen. Besonders für schwule Paare ist eine Adoption von Kindern aussichtslos, denn sie gehören nicht zum Kreise der „optimalen Paare". Oft ist es so, dass nur eine Auslandsadoption oder eine Pflegschaft in Frage kommt.
Durch die Zusammenschließung gleichgeschlechtlicher Paare, sind komplett neue Wirtschaftszweige entstanden. Es gibt immer mehr Weddingplaner und Hochzeitsagenturen, die sich auf diese Art der Eheschließung spezialisiert haben und ihr Dienstleistungsspektrum dadurch bereichern konnten.





