Steuervorteile Hochzeit
Mit der Hochzeit teilen zusammenlebende Eheleute nicht nur den Tisch und das Bett miteinander, sondern auch eine gemeinsame Steuererklärung. Steuer, die nach der Hochzeit jährlich gezahlt wird, wird nach dem sogenannten Splittingverfahren berechnet.
Ehepaare, deren Einkünfte unterschiedlich hoch sind, profitieren von einer Zusammenveranlagung. Steuervorteile, die eine Hochzeit mit sich bringt, kann man schon monatlich durch die richtige Steuerklassenwahl geltend machen.
Ehegatten können zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV, III/V und IV Faktor/IV Faktor wählen. Die Steuerklassenkombination IV/IV eignet sich für die Paare, bei denen beide Ehepartner monatlich annähernd gleich viel verdienen.
Wenn jedoch ein Ehegatte deutlich weniger verdient als der andere, ist die Steuerklassenkombination III/V günstiger. Es ist allerdings zu beachten, dass das Verhältnis der Arbeitslöhne zueinander in etwa 60:40 beträgt.
Weicht der Einzelfall von diesem Verhältnis ab, was häufig der Fall ist, ist mit einer Steuernachzahlung am Ende des Jahres zu rechnen. Außerdem werden viele Lohnersatzleistungen, wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld, von dem Nettoeinkommen berechnet. Die Steuerklasse V lässt diese Entgeltersatzleistungen stark schrumpfen.
Der Lohnsteuerabzug beim Faktorverfahren kommt der tatsächlichen Einkommensteuerschuld der Eheleute näher. Dabei wird die Steuer nach Steuerklasse IV berechnet und durch einen persönlichen Faktor korrigiert. Der Faktor wird auf der Lohnsteuerkarte der beiden Ehegatten eingetragen.
Durch die Steuervorteile, die eine Hochzeit mit sich bringt, wird die Ehe vom Staat gefördert, da Familie und Kinder die fundamentale Bausteine einer Gesellschaft sind. Jedoch soll die Steuer, die nach der Hochzeit niedriger ausfallen wird, nicht der einzige Grund sein, um den Bund der Ehe einzugehen.





