Rechtsanwalt Hochzeit
Den Schritt zum Ja-Wort hat man sich vorher sicherlich gründlich überlegt. Zu diesen Überlegungen kommt meist auch die Frage: Heirat mit oder ohne Ehevertrag? Heiratet man ohne Ehevertrag, gilt in Deutschland automatisch der Status der Zugewinngemeinschaft.
Das heißt, was den künftigen Eheleuten vorher gehört hat, gehört ihnen auch hinterher noch. Das gilt auch für Schenkungen oder Erbschaften durch Verwandte oder Freunde. Lediglich falls in der Ehe ein sogenannter Zugewinn an den geerbten Dingen erwirtschaftet wird, muss dieser geteilt werden. Das heißt beispielsweise, der Mehrwert eines geerbten Hauses, das während einer Ehe mit gemeinsamem Geld renoviert wurde, gehört beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen.
Möchte ein künftiges Ehepaar einen anderen Status als den der Zugewinngemeinschaft vereinbaren, muss ein Ehevertrag beim Rechtsanwalt geschlossen werden. In einem solchen Vertrag können auch andere Dinge für den Fall einer Trennung vereinbart werden, z. B. ein vom Gesetz abweichender gegenseitiger Unterhalt nach der Trennung. Abweichend vom Status der Zugewinngemeinschaft können Ehepartner auch eine Gütergemeinschaft vereinbaren. In einer Gütergemeinschaft gehört alles Vermögen, ob vor oder nach der Ehe erworben, beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen. Dazu ist es wichtig, dass beim Rechtsanwalt alles Vermögen einzeln aufgelistet wird.
Genauso wichtig ist der Gang zum Rechtsanwalt, falls eine Gütertrennung vereinbart werden soll. Die Gütertrennung in der Ehe bedeutet, dass jedem sein eigenes Vermögen bleibt. Dabei ist es entscheidend, dass auch während der Ehe getrennte Anschaffungen getätigt werden und dies immer nachweisbar ist. Das stellt sich im Alltag jedoch oft als schwierig heraus. Tatsache ist jedoch, dass bei einer Gütertrennung auch der Zugewinn nicht automatisch gilt.





