Cousine und Cousin
Die Kinder von den eigenen Tanten und Onkeln werden als Cousin oder Cousine bezeichnet. In Deutschland ist juristisch gesehen eine Ehe zwischen Cousin und Cousine nicht verboten, doch ist es unüblich eine Ehe innerhalb der Verwandtschaft einzugehen.
Eine Liebesbeziehung oder gar eine Ehe sind zwischen Verwandten in gerader Linie, das heißt zwischen Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel und zwischen Geschwistern, verboten. Cousin und Cousine hingegen sind in der Seitenlinie verwandt.
Häufig aber wird so eine Beziehung von dem Rest der Verwandtschaft und dem Freundes- und Bekanntenkreis nicht oder nur sehr wenig respektiert.
In anderen Ländern ist es ganz und gar nicht unüblich eine Ehe zwischen Cousin und Cousine zu schließen. Ein Beispiel hierfür ist die Türkei. Aber auch in Tunesien, Ägypten und Iran heiraten Cousins und Cousinen regelmäßig.
Ist eine innerverwandtschaftliche Hochzeit geplant, sollte man beim Arzt die Chromosome und Gene untersuchen lassen, da die Wahrscheinlichkeit beeinträchtigte Kinder zu bekommen erhöht ist, besonders, wenn bereits in vorigen Generationen innverwandtschaftliche Ehen oder Erbkrankheiten aufgetreten sind.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht:
§ 1307
Verwandtschaft:
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist.





