Natürlich denkt man an dem schönsten Tag des Lebens nicht an Eheverträge bzw. an eine Trennung, jedoch ist dies ein sehr wichtiger Punkt, denn man weiß nie was einen erwartet. Ein Ehevertrag ist besonders empfehlenswert, wenn unterschiedlich hohe Vermögen in die Ehe gebracht werden.
Lassen Sie sich von einem Notar beraten, denn für die Schließung eines Ehevertrages benötigen Sie diesen zwingend.
Die Zugewinngemeinschaft
Wenn kein Ehevertrag geschlossen wird, leben die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dies bedeutet, dass das Anfangsvermögen welches während der Ehe hinzuerworben wird Eigentum des Ehegatten/ der Ehegattin bleibt. Wenn das Ende der Zugewinngemeinschaft eintritt, müssen die Ehepartner sich das gesamte Vermögen teilen und somit einen Zugewinnausgleich vollbringen.
Die Gütertrennung / Die Gütergemeinschaft
In einem Ehevertrag kann man jedoch einen anderen Güterstand wählen, da wäre einmal die Gütertrennung in die Ehepartner ihr Vermögen selber verwalten. Eine Gütergemeinschaft bedeutet, dass das Erworbene zu einem Gesamtgut verschmolzen wird und geteilt werden muss.
Die Vertragsfreiheit
Die Ehepartner haben das Recht auf Vertragsfreiheit dies bedeutet, dass die Ehepartner frei entscheiden können welche Regelungen in den Ehevertrag aufgenommen werden.
Aufstockungsunterhalt
Aufstockungsunterhalt bedeutet, dass ein Ehegatte vom anderen Unterhalt verlangen darf wenn Kinder erzogen werden, wenn er krank ist, keinen Beruf erlernt hat und erst einmal eine Ausbildung hinter sich bringen muss oder wenn er schon zu alt ist um zuarbeiten bzw. arbeitslos ist. Es gibt bei dem Aufstockungsunterhalt jedoch einen Sonderfall und zwar kann man vom Ehegatten auch dann Unterhalt verlangen, wenn man sich zwar selber ernähren kann, aber man ein zu niedrigeres Einkommen hat um den gewohnten Lebensstil zu leben. Das Gesetz sieht vor, dass man soviel Unterhalt verlangen kann wie man braucht.
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich bedeutet nichts anderes als das man Ansprüche auf Altersversorgung hat. Dies ist sehr sinnvoll und auch notwendig, wenn man eine Hausfrauenehe geführt hat wo die Ehefrau nur geringfügiges Einkommen hinzuverdient hat. Dieser Versorgungsausgleich bewirkt, dass die Rentenansprüche die während der Ehezeit erworben wurden gerecht aufgeteilt werden. Es ist wichtig, dass jeder Ehegatte die gleichen Rentenansprüche in das zukünftige Leben mitnimmt.